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Einschulung

Auszug aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (geltende Fassung vom 01.02.2013)


Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Vor der Aufnahme in die Schule ist eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen.
Kinder, die bis zum 30. Juni das 5. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Sorgeberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel eine Grundschule im Gebiet des Schulträgers (die Stadt Weißenfels), in dem sie wohnen.
Die Sorgeberechtigten melden ihr schulpflichtig werdendes Kind bis zum 1. März des Vorjahres der Einschulung bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule an. Sie stellen das Kind dabei persönlich vor. (Bitte Geburtsurkunde und evtl. notwendige Unterlagen zur Sorgeberechtigung mitbringen!)
Anmeldetermine können Sie in der Regel im Januar/ Februar dem „Wochenspiegel“, ggf. der „Mitteldeutschen Zeitung“ oder den Informationstafeln der Kindertagesstätten entnehmen.

 

Auszug aus der Schulbezirksverzichtssatzung vom 22.07.2011 (WSF-ABl. Nr. 7/2011, S.3), zuletzt geändert durch Satzung vom 18.05.2012 (WSF-ABl. Nr.5/2012, S.4)


Der Schulträger verzichtet seit dem Schuljahr 2012/2013 auf die Festlegung von Schulbezirken, hat aber Kapazitätsgrenzen für die Grundschulen festgelegt. Sofern an einer Grundschule mehr schulpflichtige Kinder angemeldet werden, als aufgenommen werden können, erhalten die Kinder den Vorrang, für welche die ausgewählte Schule auch die nächstgelegene Grundschule ist. Nachrangig können auch weitere Kinder berücksichtigt werden (nachzulesen in der o.g. Satzung).
Zum Zwecke der wohnungsnahen Aufnahme werden folgende räumliche Bereiche für die nächstgelegene Grundschule in der Satzung festgelegt:
Am Stadtberg, Christian-Weise-Straße, Courths-Mahler-Straße, Erdmann-Neumeister-Straße, Ernst-Toller-Straße, Gregor-Dellin-Straße, Heinrich-Zille-Straße, Hochheimweg, Im Krug, Johannes-Riemer-Straße, Johann-Reis-Straße, Käthe-Kollwitz-Straße, Langendorfer Straße, Paul-Rosenkranz-Straße, Rudolf-Diesel-Straße, Südring, Thomas-Mann-Straße, Wilhelm-von-Brawe-Straße

 

Formulare

Bildungsstandards

Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz wurden einheitliche Bildungsstandards für die Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik eingeführt. Sie sind Grundlage der fachspezifischen Anforderungen für den Unterricht in der Grundschule.
Gemäß dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bestimmen Lehrpläne die Ziele, Inhalte, Verfahren und Organisation des Unterrichts. Im Grundsatzband werden die zentralen Anforderungen an die Erziehungs- und Bildungsarbeit durch Leitideen beschrieben. Weiterhin wird der Kompetenzansatz erläutert.
Die fachbezogenen niveaubestimmenden Aufgaben, die Bestandteil des Lehrplanes sind, geben Orientierung für die Erfüllung der Kompetenzerwartungen. Sie geben auch Schülerinnen und Schülern sowie Eltern konkrete Hinweise, welches Niveau in welchen Schuljahrgängen zu erreichen ist.

 

Auf dem "Bildungsserver Sachsen-Anhalt" finden Sie weiterführende Informationen:




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